Gemeinsam vorausdenken: Marketing-Impulse, die Sie 2025 voranbringen | otago Community Update 12/2024
Ausblick ins neue Online-Marketing Jahr 2025 und Rückblick auf das otago Jubiläumsjahr 2024

19.12.2024 | Was uns 2025 erwartet: Am Ende des Jahres möchte ich mit Ihnen gemeinsam einen kleinen Blick in die nahe Zukunft wagen. Gleich vorweg: Prognosen sind vor allem dann spannend, wenn sie auch Unsicherheiten berühren. Verzeihen Sie mir also, falls nicht alles so kommt, wie ich es heute sehe!

KI: Von Spielereien zur echten Integration

Nachdem bisher viel geredet und getestet wurde, kommt es zu einer ernsthaften Integration. Wir alle werden uns zunächst freuen, dass Prozesse schneller werden – nur um bald festzustellen, dass die Arbeit dadurch nicht weniger wird. 😊

 

Daten: Tracking wird anspruchsvoller

Google, Meta & Co wollen Daten für die gebuchten Kampagnen. Server Side Tracking wird noch mehr the way to go, um qualitativ hochwertige Daten zu erfassen und dabei datenschutzkonform auf der sicheren Seite zu bleiben.

 

KI & Suche: Eine neue Konvergenz

Die Ergebnisse von ChatGPT, Perplexity & Google nähern sich einander immer weiter an. Wir stellen Fragen, und das System entscheidet, ob ein Suchergebnis von Google, einer KI-Suchmaschine oder eine Mischung aus beidem die beste Antwort ist. Der nächste große Schritt wird sein, dass diese Systeme auch komplexe Arbeitsschritte für uns durchführen.
Wie immer gilt: Wir wissen nicht, ob oder wann Neuerungen in der EU verfügbar sein werden.

 

Google

Der Alphabet Konzern wird in noch mehr gerichtliche Verfahren verstrickt sein. Die Auswirkungen davon werden aber 2025 noch nicht schlagend sein.

 

Werbeplattformen: KI übernimmt die Werbemittelerstellung

Google die Innovationsschraube weiter anziehen – und uns im zweiten Halbjahr mit voller Überzeugung erklären, dass „weniger Kontrolle“ über Kampagnenaussteuerung zu „mehr Conversions“ führt. Meta wird ohne große Aufregung weiter das Werbeangebot ausbauen. Beide Plattformen – Google und Meta – setzen verstärkt auf KI-Tools zur automatisierten Erstellung von Werbemitteln.
LinkedIn hingegen wird uns zeigen, dass gekaufte Reichweite für Unternehmen leichter zu erreichen ist als organische – ein altbekanntes Muster bei Social-Media-Plattformen.

 

Suche bleibt, aber verändert sich langsam

Gesucht wird auch 2025 weiterhin. Ein großer Umbruch zeichnet sich hier noch nicht ab.
Aber Content Explosion und etwas weniger Traffic im Upper Funnel wird nicht alle freuen. Andere werden begeistert sein, auf mehr Plattformen sichtbar sein zu können.

 

Es gilt weiterhin: harte und stetige Arbeit an den Basics wird belohnt!

Was sind Ihre Gedanken, Hoffnungen und Wünsche zum neuen (Online-Marketing) Jahr?
Nehmen Sie sich ein Weihnachts-🍪 und eine heiße Tasse 🫖und teilen Sie sie mit mir!

 

 


 

Jan googelt

 

 

 

 

 

 


 

Austauschen und Lernen

 

SEO Evergreens Alexandra Gottschlich otago

Beim otago summit im September haben Fabian Höpfner und Alexander Kurzwernhart, SEO Advisor bei otago, in ihrem Vortrag SEO Evergreens 5 bewährte Praxistipps für eine bessere Website-Performance vorgestellt.

Jetzt hat ihre Kollegin Alexandra Gottschlich, Content Creation, diese Tipps in einem Blogartikel für Sie zusammengefasst – zum Nachlesen und Nachmachen!

 

 

 


 

Speed Date

 

Platzhalter

Wie in jedem Newsletter habe ich auch diesmal einer Expertin Fragen für Sie gestellt.

Und zwar an Jacqueline Luther-Bichler, selbstständige Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht und Werberecht.

Wir wollen heute von ihr wissen:

Was sind die häufigsten Stolpersteine in der Online-Marketing-Praxis?


Wer bist du?

Mein Name ist Jacqueline Luther-Bichler, ich bin 31 Jahre alt und selbstständige Rechtsanwältin in Wien. Neben Vorträgen an der FH St. Pölten und der Werbeakademie Wien leite ich die Lehrveranstaltung „Recht“ im Masterstudiengang Strategisches Marketing und Kampagnenmanagement der FH Wr. Neustadt.

In meiner täglichen Arbeit beschäftige ich mich intensiv mit Urheberrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht und Werberecht und habe mir so über die Jahre eine Expertise im Bereich Marketingrecht aufgebaut.

 

Für wen gibt es ab 2025 gesetzliche Verpflichtungen für barrierefreie Websites?

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt ab dem 28. Juni 2025.
Es fordert einerseits Barrierefreiheit für bestimmte Produkte wie Selbstbedienungsterminals, Mobiltelefone oder E-Book-Reader. Andererseits betrifft es viele Dienstleistungen, darunter elektronische Kommunikationsdienste, Websites, Apps, Bankdienstleistungen und E-Commerce-Angebote für Verbraucherverträge (z.B. B2C-Onlineshops).

Verpflichtet sind Hersteller, Händler und Importeure der genannten Produkte sowie Dienstleister (etwa Betreiber von Webshops und Apps, Banken).

Auch ein Online-Termin-Buchungstool fällt in den Anwendungsbereich des BaFG, selbst wenn keine spezifischen Produkte angeboten werden, da es als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr gilt. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. für Kleinstunternehmen.

 

Was sind die häufigsten rechtlichen Stolpersteine in der Online-Marketing-Praxis?

Leider gibt es zahlreiche Stolpersteine, die jedoch gut zu bewältigen sind. Die häufigsten Probleme liegen im Bereich Datenschutz (z.B. fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung, fehlende Cookie-Lösung, unzulässige Datenweitergabe, fehlerhafte Newsletter-Anmeldung), Urheberrecht und Markenrecht (z.B. Nutzung fremder Bilder/Videos ohne Rechte, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Nutzung fremder Marken, Domain-Grabbing) sowie im Lauterkeitsrecht (z.B. irreführende Werbung, unzulässige vergleichende Werbung, Mogelpackungen).

In der Praxis begegnen mir oft ein fehlendes oder unvollständiges Impressum, AGB mit unzulässigen Klauseln, fehlerhafte Angaben zu Preisen oder Lieferzeiten und fehlende Kennzeichnungen bei Influencer:innen.

 

Gehört ein KI-generierter Text mir?

Das hängt von mehreren Faktoren ab. Nach österreichischem Urheberrecht erfordert urheberrechtlicher Schutz menschliches Schaffen und ein Mindestmaß an Individualität. Da eine KI keine Rechtspersönlichkeit hat, kann sie auch nicht Urheberin eines Werkes (Textes) sein. Grundsätzlich könnte die Person, die der KI Anweisungen gibt, die eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, als Urheber gelten.

Wichtiger sind jedoch die Nutzungsbedingungen der KI-Plattform, die die Rechte an den generierten Inhalten regeln. Manche Anbieter räumen umfassende Nutzungsrechte ein, andere sind restriktiver. Ein Blick in die Nutzungsbedingungen ist daher unerlässlich.

 

Wie ist das mit den Google Fonts: Darf ich Schriftarten oder andere Inhalte von fremden Servern einfach einbinden?

Technisch ist die Einbindung einfach, jedoch steigt dadurch die datenschutzrechtliche Komplexität. Technische Daten von Websitenutzern (z.B. IP-Adressen) werden an die Server der Anbieter übermittelt, wodurch externe Stellen Zugriff auf diese Daten erhalten und in die Datenverarbeitung einbezogen werden müssen. Dies führt häufig zu einer Übermittlung ins EU-Ausland, was eine sorgfältige rechtliche Bewertung erfordert. Eine externe Datenweitergabe erschwert die Rechtfertigung der Datenverarbeitung, wie es die DSGVO verlangt, insbesondere da Schriftarten und Inhalte oft problemlos über eigene Server bereitgestellt werden können.

Es empfiehlt sich daher, Schriftarten und andere Inhalte möglichst über eigene Server zu hosten und bei Einbindung Dritter auf deren Datenschutz-Compliance zu achten.

 

Spezial-Frage: Ist rechtssicheres Marketing möglich?

Diese Frage stellen mir Mandant:innen und Studierende oft. Meine Antwort: Ja, rechtssicheres Marketing ist möglich – mit etwas Aufwand. Mitarbeiter:innen
sollten geschult werden, und der rechtskonforme Außenauftritt sollte priorisiert werden. Mit einem vollständigen Impressum, zulässigen AGB (insbesondere B2C) und einer umfassenden Datenschutzerklärung (inklusive Cookie-Lösung) ist man schon auf der sicheren Seite. Wenn Waren und Dienstleistungen dann korrekt vermarktet werden (ohne irreführende Angaben oder falsche Preisangaben), hat es die Konkurrenz schwer, dagegen vorzugehen.

Mein Tipp: Aufgrund der vielen Fehlerquellen beim Influencer Marketing rate ich immer zu einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung, um spätere Probleme und Unklarheiten zu vermeiden.

 


otago Team Updates

 

Team otago Dezember 2024

Im Zeichen von 1otago – das war das otago Jahr 2024 

Oh what a year! Seit unserer Gründung 2014 ist wohl kein Jahr vergangen, von dem wir das nicht sagen konnten. 2024 stand für uns im Zeichen 1otago – 10 Jahre gibt es uns nun schon, und wir blicken stolz auf unsere Entwicklung zurück.

 


otago Jobs

 

Aktuell suchen wir neue Mitarbeiter:innen für diese freien Jobs:

 

 

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Jan Königstätter otago Community

 

Autor

Jan Königstätter ist Experte für Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing. 2014 gründete er gemeinsam mit Markus Inzinger Otago Online Consulting GmbH. Neben technischem Coaching und Mentoring des operativen otago-Teams hält er laufend Vorträge und Workshops für diverse Unternehmen und auf Kongressen. Seit 2017 ist Jan Königstätter Google Digital Workshop Certified Trainer.


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