Die letzten Marketing-Meter 2024: Welche versteckten Chancen warten noch auf Sie? | otago Community Update 11/2024
im Speed-Date: Rechtsanwältin Jacqueline Luther-Bichler

14.11.2024 | Vielleicht geht es Ihnen wie mir: Ich habe mir für dieses Jahr viel vorgenommen. Einiges davon habe ich auch geschafft – anderes werde ich wohl nicht mehr umsetzen können. Aber immerhin bleiben uns noch rund sechs Wochen in diesem Jahr. Diese Zeit möchte ich gut nutzen und mich auf besonders wirkungsvolle Maßnahmen konzentrieren.

Natürlich hängen diese von Ihrer Website und Ihrem Geschäft ab. Doch es gibt einige Maßnahmen, die fast immer sinnvoll sind.

Was könnte das zum Beispiel konkret für Sie bedeuten?

Schauen Sie sich die zehn meistbesuchten Landingpages Ihrer Website an. Wo sind die Absprungraten besonders hoch? Überlegen Sie, wie Sie diese Seiten verbessern können: Fehlt ein überzeugender Call-to-Action? Werden wesentliche Informationen übersehen? Oder wirkt der sichtbare Bereich auf den ersten Blick nicht ansprechend?

Wie steht es um die Ladegeschwindigkeit Ihrer Website? In unseren heutigen Linktipps finden Sie ein neues Google-Tool, mit dem Sie das schnell überprüfen können – oft sind Optimierungen hier besonders effektiv.

Laufen einige Ihrer Kampagnen besonders gut? Vielleicht lohnt es sich, das Budget für diese bis Jahresende noch etwas aufzustocken, um Ihre Jahresziele zu erreichen.

Nehmen Sie sich außerdem bewusst 30 Minuten Zeit, um Ihre Konkurrenz zu analysieren. Finden Sie drei einfache Verbesserungen, die Sie auch auf Ihrer eigenen Seite umsetzen können – Sie werden sehen, es werden mehr als drei umsetzbare Ideen sein!

Wie Sie sehen, sind gute Ideen schnell gesammelt. Der Bonus: Wenn Sie diese Optimierungen noch in diesem Jahr auf den Weg bringen, profitieren Sie 2025 das ganze Jahr davon.

Was marketingrechtlich besonders wichtig ist und was 2025 Neues auf die Online-Marketing-Welt zukommt, können Sie im heutigen Speed-Date mit Rechtsanwältin Jacqueline Luther-Bichler lesen.

Schnappen Sie sich eine wärmende Tasse 🍵 oder ☕und holen Sie sich Inspiration für die letzten Marketing-Meter in diesem Jahr!

 

 


 

Jan googelt

 

 

 

 

 

 


 

Austauschen und Lernen

Nudging im Ecommerce otago

Beim otago summit im September hat Tamara Zimmermann, Head of CRO bei otago, in ihrem Vortrag Nudging im E-Commerce Tipps für Onlineshops geteilt.

Jetzt hat ihre Kollegin Melanie Kleemaier, CRO Consultant, diese Tipps in einem Blogartikel für Sie zusammengefasst – zum Nachlesen und Nachmachen!

 

 

 


 

Speed Date

 

Wie in jedem Newsletter habe ich auch diesmal einer Expertin Fragen für Sie gestellt.

Und zwar an Jacqueline Luther-Bichler, selbstständige Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht und Werberecht.

Wir wollen heute von ihr wissen:

Was sind die häufigsten Stolpersteine in der Online-Marketing-Praxis?


Wer bist du?

Mein Name ist Jacqueline Luther-Bichler, ich bin 31 Jahre alt und selbstständige Rechtsanwältin in Wien. Neben Vorträgen an der FH St. Pölten und der Werbeakademie Wien leite ich die Lehrveranstaltung „Recht“ im Masterstudiengang Strategisches Marketing und Kampagnenmanagement der FH Wr. Neustadt.

In meiner täglichen Arbeit beschäftige ich mich intensiv mit Urheberrecht, Markenrecht, E-Commerce-Recht und Werberecht und habe mir so über die Jahre eine Expertise im Bereich Marketingrecht aufgebaut.

 

Für wen gibt es ab 2025 gesetzliche Verpflichtungen für barrierefreie Websites?

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt ab dem 28. Juni 2025.
Es fordert einerseits Barrierefreiheit für bestimmte Produkte wie Selbstbedienungsterminals, Mobiltelefone oder E-Book-Reader. Andererseits betrifft es viele Dienstleistungen, darunter elektronische Kommunikationsdienste, Websites, Apps, Bankdienstleistungen und E-Commerce-Angebote für Verbraucherverträge (z.B. B2C-Onlineshops).

Verpflichtet sind Hersteller, Händler und Importeure der genannten Produkte sowie Dienstleister (etwa Betreiber von Webshops und Apps, Banken).

Auch ein Online-Termin-Buchungstool fällt in den Anwendungsbereich des BaFG, selbst wenn keine spezifischen Produkte angeboten werden, da es als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr gilt. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. für Kleinstunternehmen.

 

Was sind die häufigsten rechtlichen Stolpersteine in der Online-Marketing-Praxis?

Leider gibt es zahlreiche Stolpersteine, die jedoch gut zu bewältigen sind. Die häufigsten Probleme liegen im Bereich Datenschutz (z.B. fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung, fehlende Cookie-Lösung, unzulässige Datenweitergabe, fehlerhafte Newsletter-Anmeldung), Urheberrecht und Markenrecht (z.B. Nutzung fremder Bilder/Videos ohne Rechte, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Nutzung fremder Marken, Domain-Grabbing) sowie im Lauterkeitsrecht (z.B. irreführende Werbung, unzulässige vergleichende Werbung, Mogelpackungen).

In der Praxis begegnen mir oft ein fehlendes oder unvollständiges Impressum, AGB mit unzulässigen Klauseln, fehlerhafte Angaben zu Preisen oder Lieferzeiten und fehlende Kennzeichnungen bei Influencer:innen.

 

Gehört ein KI-generierter Text mir?

Das hängt von mehreren Faktoren ab. Nach österreichischem Urheberrecht erfordert urheberrechtlicher Schutz menschliches Schaffen und ein Mindestmaß an Individualität. Da eine KI keine Rechtspersönlichkeit hat, kann sie auch nicht Urheberin eines Werkes (Textes) sein. Grundsätzlich könnte die Person, die der KI Anweisungen gibt, die eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen, als Urheber gelten.

Wichtiger sind jedoch die Nutzungsbedingungen der KI-Plattform, die die Rechte an den generierten Inhalten regeln. Manche Anbieter räumen umfassende Nutzungsrechte ein, andere sind restriktiver. Ein Blick in die Nutzungsbedingungen ist daher unerlässlich.

 

Wie ist das mit den Google Fonts: Darf ich Schriftarten oder andere Inhalte von fremden Servern einfach einbinden?

Technisch ist die Einbindung einfach, jedoch steigt dadurch die datenschutzrechtliche Komplexität. Technische Daten von Websitenutzern (z.B. IP-Adressen) werden an die Server der Anbieter übermittelt, wodurch externe Stellen Zugriff auf diese Daten erhalten und in die Datenverarbeitung einbezogen werden müssen. Dies führt häufig zu einer Übermittlung ins EU-Ausland, was eine sorgfältige rechtliche Bewertung erfordert. Eine externe Datenweitergabe erschwert die Rechtfertigung der Datenverarbeitung, wie es die DSGVO verlangt, insbesondere da Schriftarten und Inhalte oft problemlos über eigene Server bereitgestellt werden können.

Es empfiehlt sich daher, Schriftarten und andere Inhalte möglichst über eigene Server zu hosten und bei Einbindung Dritter auf deren Datenschutz-Compliance zu achten.

 

Spezial-Frage: Ist rechtssicheres Marketing möglich?

Diese Frage stellen mir Mandant:innen und Studierende oft. Meine Antwort: Ja, rechtssicheres Marketing ist möglich – mit etwas Aufwand. Mitarbeiter:innen
sollten geschult werden, und der rechtskonforme Außenauftritt sollte priorisiert werden. Mit einem vollständigen Impressum, zulässigen AGB (insbesondere B2C) und einer umfassenden Datenschutzerklärung (inklusive Cookie-Lösung) ist man schon auf der sicheren Seite. Wenn Waren und Dienstleistungen dann korrekt vermarktet werden (ohne irreführende Angaben oder falsche Preisangaben), hat es die Konkurrenz schwer, dagegen vorzugehen.

Mein Tipp: Aufgrund der vielen Fehlerquellen beim Influencer Marketing rate ich immer zu einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung, um spätere Probleme und Unklarheiten zu vermeiden.

 


otago Team Updates

 

Lukas Capek otago

Zuwachs bei otago: Lukas Capek ist neuer Head of Paid Social 

Wir freuen uns auf frischen Wind und neue Ideen mit Lukas Capek als unserem neuen Head of Paid Social! Erfahren Sie, wie der Digitalexperte unsere Strategie und Kreativentwicklung im Paid Media Team stärkt – und was das für Ihre Social Media Kampagnen bedeutet.

 


otago Jobs

 

otago Team

 

Aktuell suchen wir neue Mitarbeiter:innen für diese freien Jobs:

 

 

Ihnen gefällt, was Sie gerade gesehen und gelesen haben?

Werden Sie Teil der otago Community und bleiben Sie per Email up to date über News aus unserer Onlinemarketing Welt.

Melden Sie sich gleich zu unserem Newsletter an!

Jan Königstätter otago Community

 

Autor

Jan Königstätter ist Experte für Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing. 2014 gründete er gemeinsam mit Markus Inzinger Otago Online Consulting GmbH. Neben technischem Coaching und Mentoring des operativen otago-Teams hält er laufend Vorträge und Workshops für diverse Unternehmen und auf Kongressen. Seit 2017 ist Jan Königstätter Google Digital Workshop Certified Trainer.


otago Community Newsletter

Werden Sie Teil der otago Community und bleiben Sie per Email up to date über News aus unserer Onlinemarketing Welt.
Den otago Community Newsletter können Sie entweder regelmäßig auf unserem Blog nachlesen – oder Sie melden sich kostenlos dafür an und bekommen ihn brandaktuell automatisch in Ihr E-Mail-Postfach.

Hier geht es zur Anmeldung!


Sie wollen mehr zu unseren nächsten Events und Workshops wissen?

Hier finden Sie alle aktuellen Termine & Anmeldemöglichkeiten:

zu den otago Veranstaltungen




Mehr Neuigkeiten aus der otago Welt


otago summit 24 Highlights

Das war der otago summit 2024
Highlights, Takeaways & Fotos der zweiten otago Konferenz in der HausWirtschaft

Ein Tag voller interessanter Vorträge zum Thema Wachstum durch Onlinemarketing, der otago summit 2024.

Mehr erfahren

Google Ads, LinkedIn und SEO im B2B Online-Marketing
B2B Zielgruppen online ansprechen und Marketing Ziele erreichen

Wertvolle Möglichkeiten für Unternehmen im B2B Bereich, ihre Zielgruppe online anzusprechen und ihre Marketingziele zu erreichen.

Mehr erfahren

otago Community Update 08/24 Online & Offline

Wie gelingt uns die perfekte Kombination aus Online und Offline? | otago Community Update 08/2024
im Speed-Date: Thomas Leskowsky, E-Commerce-Experte und Gründer von exvomo

otago Community News August 24: clevere Contentpläne | 26.9. otago summit | neue Bing Ads | Speed-Date mit Thomas Leskowsky | uvm.

Mehr erfahren